Nutzungsordnungen

Nutzungsberechtigung

Alle Mitarbeiter und Studenten der Fakultät für Mathematik und Informatik erhalten auf Antrag
(KSZ-Account-Antrag) eine Nutzungsberechtigung.
Nutzer anderer Fakultäten und Institutionen benötigen zusätzlich zum Antrag semesterweise eine Bestätigung der Nutzungsberechtigung durch einen Hochschullehrer der Fakultät für Mathematik und Informatik
Eine eventuelle Nutzung durch Personen, die nicht an der FSU beschäftigt sind, bedarf einer Sonderregelung.

Die installierte Software und die angebotenen Dienste auf der KSZ-Rechentechnik können von allen Mitarbeitern und Studenten der Fakultät für Mathematik und Informatik sowie von sonstigen Nutzern des Kompetenz- und Service-Zentrums für die Belange aus Lehre und Forschung genutzt werden.
Für die Benutzung ist der Besitz eines gültigen KSZ-Login erforderlich. Voraussetzung für die Erteilung eines KSZ-Logins ist der Besitz eines gültigen Logins am UniversitätsrechenzentrumExterner Link (URZ). Fakultätsfremde Personen können ein KSZ-Login beantragen, wenn sie Themen bearbeiten, die von Lehrstühlen oder Instituten der Fakultät herausgegeben und betreut werden (Einzelfallprüfung).

Umgang mit Login und Paßworten

Jeder Nutzer erhält mit seinem LOGIN auch ein Paßwort.
In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sehr sorgsam mit den Paßworten umgehen, d.h.,

  • das vom KSZ vergebene Paßwort ist sofort zu ändern (mind. 6-stellig),
  • bei Paßworten keine Bezeichnungen wählen, die Rückschlüsse auf die Person zulassen (Namen, Fahrradnummer, Telefonnummern, Geburtsdatum usw.),
  • Login-Namen und Paßwörter dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden,
  • Es ist verboten, anderen Personen durch die Verwendung Ihrer Logindaten die Benutzung der KSZ-Rechentechnik zu ermöglichen (z.B. Nutzer meldet sich an einem Arbeitsplatzrechner an und überlässt diesen dann einer anderen Person zur Verwendung).

Der Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seinem LOGIN-Kennzeichen ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen.
Besteht der Verdacht, daß Login-Kennzeichen mißbräuchlich durch Dritte verwendet werden, so sind sofort die Systemadministatoren des KSZ zu verständigen.

Modalitäten der Nutzung

Die Nutzung der Pools erfolgt nach folgenden Prinzipien:

  • Prioritäten bezüglich der Vergabe der Rechenzeit haben Lehrveranstaltungen. Inbegriffen sind nicht nur Praktika, sondern auch Übungen am Rechner, die den Lehrveranstaltungen durch die Verantwortlichen fest zugeordnet werden.
  • Lehrveranstaltungen werden in der Zeit von 7.00-19.00 Uhr durchgeführt, ihre Termine werden semesterweise vom Studien und Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik in einem Plan erfaßt und ausgehängt.
  • Nicht belegte Zeiten werden für das freie Üben, die Bearbeitung von Forschungsarbeiten, die Anfertigung von Diplomarbeiten u.a. zur Verfügung gestellt. In den vorlesungsfreien Zeiten erfolgt die Rechenzeitvergabe entsprechend dem Bedarf. Mehrtägige Weiterbildungsveranstaltungen in den KSZ-Pools sollten ausschließlich in diesen Zeitraum gelegt werden.
  • Bei Problemen sind die verantwortlichen Mitarbeiter des KSZ oder nach 17:00 Uhr der Studentische Dienst zu verständigen.
  • Softwareinstallationen und die Organisation der Datenhaltung erfolgen grundsätzlich durch die Administratoren des KSZ.
  • Den Nutzern ist untersagt, jegliche Fremdsoftware (auch Spiele) auf Poolmaschinen zu installieren bzw. auszuführen.
  • Veränderungen an der installierten Software sind nicht gestattet, dies betrifft auch die Sicherheitseinstellungen von Diensten und Verzeichnissen.
  • Die angebotenen Rechner- und Netzleistungen dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
  • Alle Aktivitäten auf der Rechentechnik in den Poolräumen (Softwarenutzung, Programmentwicklung, Tests) müssen aus Aufgabenstellungen für Forschung und Lehre resultieren, die von der Fakultät vergeben werden.
  • Fehlermeldungen, Warnungen und Hinweise, die während der Rechnerarbeit erscheinen, müssen beachtet werden.
  • Eigenmächtige Hardwareeingriffe (auch bei Druckern) sind nicht gestattet, sie werden vom Personal des KSZ bzw. des Studentischen Dienstes ausgeführt.
  • Unberechtigte Zugriffe auf externe Rechner (auch außerhalb der Universität und der Bundesrepublik) sind nicht erlaubt.
  • Alle übergreifenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland behalten in dieser Nutzungsordnung ihre volle Gültigkeit ( u. a. Strafgesetz, Jugendschutzgesetz, Datenschutzrecht , Urheberrecht).
  • Lärm ist grundsätzlich zu vermeiden (z.B. Handytelefonate).
  • Das Essen und Trinken in den Poolräumen ist untersagt (auch das Abstellen von Lebensmitteln auf den Arbeitsplätzen).

Verhalten bei Störungen

Bei auftretenden Störungen und Unregelmäßigkeiten sind die Mitarbeiter bzw. der Studentische Dienst des KSZ direkt bzw. über e-Mail zu verständigen.

Verstöße gegen die Nutzungsordnung werden der Rechentechnikkommission der Fakultät für Mathematik und Informatik mitgeteilt. Dort wird über Konsequenzen (z.B. Nutzersperrung, Schadensersatz, juristische Verfahren o.ä.) entschieden.

Jena, 20.10.2023

 Ansprechpartner für die Nutzungsordnung: Stephan Deubler